Vokation in der EKvW
Alle wichtigen Infos für eine erfolgreiche Antragstellung.
Anerkennung von Lehramtsprüfungen und -befähigungen

Wenn Sie außerhalb von NRW studiert haben

Wenn Sie Ihr Studium außerhalb von Nordrhein-Westfalen absolviert haben, müssen Sie Ihre Unterlagen anerkennen lassen.

Lehramtsprüfungen (Erste Staatsprüfung oder Master of Education) und Lehramtsbefähigungen aus anderen Bundesländern oder dem Ausland bedürfen vor einer Einstellung in Nordrhein-Westfalen (Vorbereitungsdienst oder Schuldienst) der Anerkennung. Hier finden Sie die im Einzelfall zuständige Bezirksregierung.