Vokation in der EKvW

Die Vokation

Die Vokation ist die kirchliche Unterrichtserlaubnis für den evangelischen Religionsunterricht. Mit der Vokation erklärt die Kirche ihr Vertrauen in die Religionslehrer und -lehrerinnen. Auch nach der Vokation werden die Lehrkräfte weiter von der Kirche gestärkt und unterstützt.

Gemeinsame Ordnung

Die Grundlagen für die Vokation wurden von den drei Landeskirchen in NRW, der Evangelischen Kirche von Westfalen, der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Lippischen Landeskirche in der Gemeinsamen Vokationsordnung festgehalten.

Drei Formen

Die Vokation wird den Religionslehrkräften nach erfolgreichem Studienabschluss und Teilnahme an einer Vokationstagung erteilt. Lehrerkräfte im Vorbereitungsdienst können die vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis beantragen, fachfremde Lehrkräfte die eingeschränkte kirchliche Unterrichtserlaubnis.