Vokation in der EKvW
Alle wichtigen Infos für eine erfolgreiche Antragstellung.
Zuständigkeit der Landeskirchenämter

Der Dienstort ist entscheidend

Den Antrag auf Erteilung der kirchlichen Unterrichtserlaubnis müssen Sie bei dem für Sie zuständigen Landeskirchenamt stellen.

Welche Landeskirche für Ihren Antrag zuständig ist, wird von Ihrem Dienstort bestimmt.

Gemäß § 9 der gemeinsamen Vokationsordnung ist der Dienstort maßgebend für Entscheidungen nach dieser Ordnung. Sobald Sie sich bei einer der Bezirksregierungen um Ihre Einstellung in den Vorbereitungsdienst (oder Schuldienst) beworben haben, bitten wir Sie, sich hinsichtlich der Erteilung der kirchlichen Bevollmächtigung an die jeweils zuständige Landeskirche zu wenden.

Sollten Sie sich für mehrere Bezirksregierungen (landeskirchenübergreifend) beworben und noch keine Zusage erhalten haben, wenden Sie sich bitte vorerst an die zuständige Landeskirche Ihres Erstwunsches, andernfalls an die Landeskirche Ihres Wohnsitzes.

Ihre Ansprechpartnerin:
Sabine Flöthmann

 Sabine  Flöthmann

Landeskirchenamt

Altstädter Kirchplatz 5
33602 Bielefeld

Telefon: 0521 594-152

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