Den Antrag auf Erteilung der kirchlichen Unterrichtserlaubnis müssen Sie bei dem für Sie zuständigen Landeskirchenamt stellen.
Welche Landeskirche für Ihren Antrag zuständig ist, wird von Ihrem Dienstort bestimmt.
- Evangelische Kirche von Westfalen
- Bezirksregierung Arnsberg
- Bezirksregierung Münster
- Bezirksregierung Detmold (außer Kreis Lippe)
- Lippische Landeskirche
- Bezirksregierung Detmold (nur Kreis Lippe)
- Evangelische Kirche im Rheinland
- Bezirksregierung Köln
- Bezirksregierung Düsseldorf
Gemäß § 9 der gemeinsamen Vokationsordnung ist der Dienstort maßgebend für Entscheidungen nach dieser Ordnung. Sobald Sie sich bei einer der Bezirksregierungen um Ihre Einstellung in den Vorbereitungsdienst (oder Schuldienst) beworben haben, bitten wir Sie, sich hinsichtlich der Erteilung der kirchlichen Bevollmächtigung an die jeweils zuständige Landeskirche zu wenden.
Sollten Sie sich für mehrere Bezirksregierungen (landeskirchenübergreifend) beworben und noch keine Zusage erhalten haben, wenden Sie sich bitte vorerst an die zuständige Landeskirche Ihres Erstwunsches, andernfalls an die Landeskirche Ihres Wohnsitzes.
Ihre Ansprechpartnerin:
Sabine Flöthmann

Landeskirchenamt
Altstädter Kirchplatz 5
33602 Bielefeld
Telefon: 0521 594-152
Kontakt per E-Mail mehr »