Vokation in der EKvW
Vokation: Vertrauenserklärung der Kirche
an die Religionslehrkräfte.
Rechtliche Grundlagen

Gesetze und Verträge

Der Religionsunterricht als gemeinsame Angelegenheit von Staat und Kirche basiert auf staatlichen Gesetzen und kirchlichen Ordnungen.

Die rechtlichen Grundlagen für den ev. Religionsunterricht und somit auch für seine Erteilung sind:

  • Grundgesetz (Art. 7 Abs. 3 und Art. 4)
  • Landesverfassung NRW (Art. 4, 14 und 22)
  • Schulgesetz NRW (Art. 31 Abs. 3)
  • Staatskirchenrechtliche Verträge
  • (sog. Konkordate) und Vereinbarungen
  • Kirchenordnung (Art. 192)
  • Gemeinsame Vokationsordnung

Mitwirkung der Kirchen

Danach wirken die Kirchen und Religionsgemeinschaften in NRW bei folgenden Punkten der Vorbereitung und Durchführung des ev. Religionsunterrichts mit:

  • Richtlinien, Lehrplänen und Lehrbüchern
  • Lehrkräfte (Kirchliche Bevollmächtigung zur Erteilung des Ev. Religionsunterrichts)
  • Bestellung von Professorinnen / Professoren und Fachleiterinnen / Fachleitern
  • Einrichtung und Ausgestaltung der Studiengänge
  • Organisation der Lehrerbildung mit eigenen Angeboten
  • Einblick in das Prüfungsgeschehen und die Möglichkeit der Teilnahme an den Prüfungen
  • Einblick in den konkreten Unterricht vor Ort und fachliche Begleitung der Lehrkräfte durch kirchliche Beauftragte

Ihre Ansprechpartnerin:
Sabine Flöthmann

 Sabine  Flöthmann

Landeskirchenamt

Altstädter Kirchplatz 5
33602 Bielefeld

Telefon: 0521 594-152

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