Vokation in der EKvW
Alle wichtigen Infos für eine erfolgreiche Antragstellung.
Vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis

Für den Vorbereitungsdienst und Schuldienst

Für den Vorbereitungsdienst und in manchen Fällen auch für den Schuldienst können Sie eine vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis beantragen. Alles, was Sie darüber wissen müssen, finden Sie hier.

Vorbereitungsdienst

  • Für die Erteilung der vorläufigen kirchlichen Unterrichtserlaubnis während des Vorbereitungsdienstes/der berufsbegleitenden Ausbildung (im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung) ist folgende Landeskirche zuständig.
  • Die kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst kann auf Antrag nach Vorlage des/der Zeugnisse/s über die gesamte abgelegte Erste Staatsprüfung bzw. dem Master of Education erteilt werden (Hinweis zur Vorlagefrist).
  • Die Unterrichtserlaubnis ist gültig (für die Dauer des Vorbereitungsdienstes) innerhalb NRW und erlischt spätestens vier Jahre nach Erteilung.
  • Eine Verlängerung der vorläufigen kirchlichen Unterrichtserlaubnis kann auf Antrag erfolgen, wenn nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes die Teilnahme an einer Vokationstagung vor Ablauf der kirchlichen Unterrichtserlaubnis nicht möglich ist. Im Antrag sind die Gründe zu benennen. Eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung sowie begl. Kopie des Zeugnisses über die abgelegte Zweite Lehramtsprüfung (Staatsprüfung) ist beizufügen.

Schuldienst

  • Eine vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis kann auch dann erteilt werden, sofern noch keine Vokation vorliegt oder beantragt wurde (Beantragung Vokation),
    – wenn die Lehrerausbildung im Fach Ev. Religionslehre außerhalb von NRW absolviert wurde und eine Anstellung in den Schuldienst des Landes NRW bevorsteht,
    – wenn eine Erweiterungsprüfung (»Drittfach«) im Fach Ev. Religionslehre absolviert wurde.
  • Die Unterrichtserlaubnis ist auf zwei Schuljahre befristet; Verlängerungsmöglichkeiten siehe oben.

Lehramtsstudierende der Evangelischen Theologie werden in ihrem Studiengang durch die kirchlichen Unterstützungssysteme geistlich und fachlich begleitet.

Eine weitere Aufgabe ist die Vorbereitung auf die Vokation.

Ihre Ansprechpartnerin:
Sabine Flöthmann

 Sabine  Flöthmann

Landeskirchenamt

Altstädter Kirchplatz 5
33602 Bielefeld

Telefon: 0521 594-152

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