Vokation in der EKvW
Vokation: Vertrauenserklärung der Kirche
an die Religionslehrkräfte.
Überblick

Was Sie über die Vokation wissen müssen

Im Namen der Ev. Kirche von Westfalen möchten wir Ihnen zuallererst danken, dass Sie den wichtigen Dienst einer Religionslehrerin / eines Religionslehrers ausüben wollen.

Der Religionsunterricht ist gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 Schulgesetz NRW ordentliches Lehrfach an allen Schulen mit Ausnahme der Weltanschauungsschulen (bekenntnisfreien Schulen). Aber er hat seine Besonderheit. Er ist das einzige ordentliche Lehrfach, das im Grundgesetz und in der Verfassung des Landes NRW verankert ist, und wird vom Land (Staat) und von den Kirchen als gemeinschaftliche Aufgabe verantwortet (sog. res mixta). Der Staat kann somit nicht allein über ihn verfügen und bestimmen, was seine Inhalte sein sollen. Die Religionsgemeinschaften können nur selber sagen, was Grund und Inhalt ihrer Glaubensüberzeugungen ist (sog. Grundsätze der evangelischen Kirche).

Der evangelische Religionsunterricht ist bezogen auf Glauben und Leben der evangelischen Kirche. Das kommt zum Ausdruck in den Richtlinien und Lehrplänen dieses Faches. Aber auch die evangelischen Religionslehrkräfte müssen in der evangelischen Kirche zuhause sein. Nur so können sie die Inhalte des evangelischen Religionsunterrichtes selber vertreten und überzeugend vermitteln.

Die kirchliche Bevollmächtigung

Damit eine Lehrkraft das Fach Ev. Religionslehre erteilen und in diesem Fach eingesetzt werden darf, benötigt sie die staatliche Lehrbefähigung und die kirchliche Bevollmächtigung!

Grundlage insbesondere für die Erteilung der Vocatio bzw. der kirchlichen Bevollmächtigung für die Erteilung von Ev. Religionslehre sind die gleichlautenden »Vokationsverordnungen« der drei ev. Landeskirchen in NRW, in der die Voraussetzungen für deren Erteilung niedergelegt sind. 

Diese drei nordrhein-westfälischen Geschwisterkirchen (Landeskirchen) mit Sitz in Bielefeld, Düsseldorf und Detmold haben sich auf gemeinsame Zuständigkeits- und Verfahrensregeln verständigt.

Der feststehende Begriff für die kirchliche Bevollmächtigung lautet ›Vocatio‹ (Vokation). Dies bedeutet: Berufung (von lat. vocare = rufen - Verbform: vozieren).

Vokation ist mehr als eine Äußerlichkeit

Mit der Vokation bevollmächtigt die evangelische Kirche staatliche Lehrerinnen und Lehrer, die entsprechend ausgebildet sind, zur Erteilung evangelischer Religionslehre. Die Vokationsordnung regelt das äußerliche Verfahren dafür. Aber die Vokation ist mehr als eine Äußerlichkeit. Sie stellt eine Vertrauenserklärung der Kirche an die Religionslehrerinnen und –lehrer dar, die ihrerseits vor Gott und der Gemeinde bestätigen, dass sie ihre Aufgaben im Vertrauen auf Gottes Hilfe wahrnehmen wollen.