Je nach persönlicher Situation des Antragstellers müssen bei der Beantragung einer Vokation verschiedene Aspekte berücksichtigt werden.
Die kirchliche Bevollmächtigung kann erteilt werden als
- Vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis (für den Vorbereitungsdienst bzw. Schuldienst)
- Vokation (endgültige kirchliche Bevollmächtigung)
- Eingeschränkte kirchliche Unterrichtserlaubnis (fachfremder Einsatz)
Hier finden Sie die jeweiligen Antragsformulare zur Beantragung der kirchlichen Unterrichtserlaubnis. Diese können Sie entweder ausdrucken und ausfüllen oder online ausfüllen und ausdrucken und zusammen mit den entsprechenden Unterlagen wieder an uns zurücksenden.
- Informationen für Seiteneinsteiger und Vertretungslehrkräfte
- Antragstellende von evangelischen Freikirchen.
- Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen
- Anerkennung der Vocatio anderer Gliedkirchen
der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)
Vorlagefrist der kirchlichen Bevollmächtigung für den Vorbereitungsdienst
Wegen der unterschiedlichen Zuständigkeiten kann es vorkommen, dass Ihnen bei Ablauf der Bewerbungsfrist zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst die kirchliche Bevollmächtigung noch nicht vorliegt, weil diese erst auf Ihren Antrag hin und nach Vorlage des entsprechenden Zeugnisses ausgestellt werden kann.
Hinsichtlich der Einstellung in den Vorbereitungsdienst gibt das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW jährlich Informationen für Bewerberinnen und Bewerber - auch zur Vorlage- und Nachreichfrist der kirchlichen Bevollmächtigung - bekannt. Diese bitten wir im eigenen Interesse zu berücksichtigen und einzuhalten.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt