Vokation in der EKvW
Alle wichtigen Infos für eine erfolgreiche Antragstellung.
Antragstellende von evangelischen Freikirchen

Ihr Antrag auf Erteilung einer Vokation

Abhängig davon, ob zwischen Ihrer Freikirche und den Landeskirchen eine Vereinbarung geschlossen wurde, müssen Sie Ihrem Antrag spezielle Formulare beifügen.

Mitglieder von ev. Freikirchen, mit denen die ev. Landeskirchen in NRW eine Vereinbarung hinsichtlich der Erteilung des ev. Religionsunterrichts geschlossen haben, fügen bitte dem jeweiligen Antragsformular, auch die »Erklärung von Mitgliedern ev. Freikirchen« ausgefüllt und unterschrieben bei. Die entsprechende »Vereinbarung mit Mitgliedern von ev. Freikirchen« sowie die »Ordnung der Vereinigung evangelischer Freikirchen« ist hierbei zur Kenntnis zu nehmen.

Sollte mit Ihrer ev. Freikirche, in der Sie Mitglied sind, keine Vereinbarung bestehen, kann das Verfahren zur Prüfung einer Einzelfallentscheidung über die Erteilung einer kirchlichen Bevollmächtigung eingeleitet werden, sofern eine Voll-Mitgliedschaft Ihrer ev. Freikirche in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Nordrhein-Westfalen (ACK-NRW) nachgewiesen wird.