Vokation in der EKvW
Alle wichtigen Infos für eine erfolgreiche Antragstellung.
Vokation

Beantragung und Erteilung

Nach erfolgreichem Abschluss und Teilnahme an einer Vokationstagung wird die Vokation durch die zuständige Landeskirche erteilt. Alles, was Sie darüber wissen müssen, finden Sie hier.

  • Nach erfolgreichem Abschluss und Zeugnisausgabe des 2. Staatsexamens / Staatsexamens bzw. einem Äquivalent hierzu kann die Vokation beim Landeskirchenamt beantragt werden. Erst nach Erhalt des Zulassungsschreibens des Landeskirchenamtes ist die Anmeldung zu einer Vokationstagung beim Pädagogischen Institut möglich. Da die Vokationstagungen erfahrungsgemäß schnell ausgebucht sind, wird eine zeitnahe Anmeldung nach Erhalt des Zulassungsschreibens empfohlen. Hierzu können Sie sich dann auch auf der Homepage des Pädagogischen Instituts über die angebotenen Tagungen entweder in der Veranstaltungsdatenbank oder im aktuellen Katalog (siehe rechte Spalte) informieren.
  • Die Vokation erfolgt in einem Gottesdienst zum Abschluss der erfolgreichen Teilnahme an einer vom Pädagogischen Institut der Evangelischen Kirche von Westfalen durchgeführten fünftägigen Vokationstagung. Hierüber wird eine Vokationsurkunde überreicht. Zur Teilnahme an der Vokationstagung steht der Lehrkraft Sonderurlaub nach den landesrechtlichen Bestimmungen zu.
  • Zuständig für die Erteilung der Vokation ist die Landeskirche, in dem der künftige Einsatzort liegt (s. Bewerbung außerhalb NRW). Sofern dieser noch nicht bekannt ist, ist der Wohnort entscheidend. Die Überreichung der Vokationsurkunde kann auf Wunsch auch in einem Gottesdienst in der Heimat- oder Schulgemeinde erfolgen. Dieses muss bereits bei der Anmeldung zu einer Vokationstagung dem Pädagogischen Institut mitgeteilt werden. Auf Wunsch kann die Teilnahme an einer Vokationstagung auch im Bereich einer der anderen ev. Landeskirchen in NRW erfolgen. In diesem Fall muss der Antrag auf Vokation bei der zuständigen Landeskirche beantragt werden; die Anmeldung zur Vokationstagung kann erst nach Erhalt des Zulassungsschreibens dann direkt bei dem gewählten Institut bzw. der gewählten Landeskirche erfolgen.
  • Sofern im Vorbereitungsdienst keine Ausbildung im Fach Ev. Religionslehre erfolgte, ist ein Nachweis über 50 zusätzlich geleistete Fortbildungsstunden (beim Schulreferat oder den Pädagogischen Instituten) bzw. -sofern angeboten- Ausbildungsstunden (beim Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung) zu erbringen. Hierbei wird die Teilnahme an der Vokationstagung mit bis zu sechs Stunden pro Tag angerechnet.
  • Nach erfolgreicher Teilnahme an der Vokationstagung informiert die Landeskirche die entsprechenden staatlichen und kirchlichen Stellen und Behörden über die erfolgte Vokation und die damit erteilte kirchliche Bevollmächtigung nach Art. 14 (1) Landesverfassung NRW zur Erteilung von Ev. Religionslehre.

    Mitglieder von ev. Freikirchen bitten wir, die entsprechende Vereinbarung und Ordnung zur Kenntnis zu nehmen (s. Informationen zu Antragstellende von ev. Freikirchen und Anträge und Vereinbarungstexte). Hier erfolgt die Vokation durch die Freikirche. Die kirchliche Bevollmächtigung nach Art. 14 (1) Landesverfassung NRW wird jedoch durch die zuständige Landeskirche erteilt. Erst diese Bestätigung ist die Grundlage für einen Einsatz im Ev. Religionsunterricht. Die entsprechenden staatlichen und kirchlichen Stellen und Behörden werden hierüber informiert.
  • Die Vokation ist die unbefristete kirchliche Bevollmächtigung zur Erteilung von Ev. Religionslehre und gültig innerhalb NRW für die entsprechende Schulform. Falls Sie beabsichtigen, in einem anderen Bundesland außerhalb von NRW ev. Religionsunterricht zu erteilen, so ist die Vokationsurkunde der dort zuständigen Landeskirche zur Anerkennung vorzulegen. Entsprechendes gilt, wenn eine bereits vorhandene Vokationsurkunde durch eine andere Landeskirche außerhalb NRW erteilt wurde. In diesem Fall bitten wir diese zusammen mit den unten genannten Unterlagen zur Anerkennung einzureichen.

Religionslehrkräfte im Fach Ev. Religionslehre werden durch die kirchlichen Unterstützungssysteme geistlich und fachlich in ihrem Beruf begleitet.

Ihre Verpflichtung zur Fortbildung können Sie durch Besuch von Veranstaltungen zur Lehrerfortbildung beim Pädagogischen Institut bzw. den Schulreferaten erfüllen.

Ihre Ansprechpartnerin:
Sabine Flöthmann

 Sabine  Flöthmann

Landeskirchenamt

Altstädter Kirchplatz 5
33602 Bielefeld

Telefon: 0521 594-152

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Katalog des Pädagogischen Instituts Veranstaltungsdatenbank des PI