Sollten Sie das Zeugnis über Ihren bestandenen Masterabschluss nicht fristgerecht für Ihre Bewerbung um die Einstellung in den Vorbereitungsdienst und somit auch für die Beantragung der vorläufigen kirchlichen Unterrichtserlaubnis erhalten, sind Ihren Antragsunterlagen auf Erteilung der vorläufigen kirchlichen Unterrichtserlaubnis anstelle des Zeugnisses vorerst eine Bescheinigung der Universität beizufügen, in der Ihr erfolgreicher Abschluss (genaues Datum, mit Fächerangabe und Schulform) nachgewiesen wird. Ihr Zeugnis ist uns umgehend dann vorzulegen, sobald es Ihnen ausgehändigt wurde. Ihre Antragsunterlagen auf Erteilung der vorläufigen kirchlichen Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst können Sie vorab gerne auch per E-Mail einreichen. In diesem Fall reicht dann eine einfache Ausfertigung der Antragsunterlagen per Post.
Formulare
Alle Unterlagen, die Sie benötigen
Hier können Sie alle Formulare und Erklärungen, die Sie zur Beantragung der kirchlichen Unterrichtserlaubnis benötigen, herunterladen.
Vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis (Vorbereitungsdienst/Schuldienst)
Vokation (endgültige kirchliche Bevollmächtigung nach der Ausbildungsphase)
Eingeschränkte kirchliche Unterrichtserlaubnis (fachfremder Einsatz / Vertretungsunterricht)
Für Mitglieder von ev. Freikirchen
Ihre Ansprechpartnerin:
Sabine Flöthmann

Landeskirchenamt
Altstädter Kirchplatz 5
33602 Bielefeld
Telefon: 0521 594-152
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