Vokation in der EKvW
Alle wichtigen Infos für eine erfolgreiche Antragstellung.
Informationen für Seiteneinsteiger/Vertretungslehrkräfte

Ihr Weg zur Vokation

Seiteneinsteiger und Vertretungslehrkräfte benötigen ein spezielles Formular für die Beantragung der Vokation.

Seiteneinsteiger/innen und/oder Kandidat/innen für den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst sowie Vertretungslehrkräfte (s. »VERENA« Land NRW) verwenden bitte das Antragsformular für die eingeschränkte kirchliche Unterrichtserlaubnis für fachfremden Einsatz.

Seiteneinsteiger/innen:
Nach bestandenem 2. Staatsexamen/ Staatsexamen bzw. einem Äquivalent hierzu kann eine Vocatio (unbefristete kirchliche Unterrichtserlaubnis) beantragt werden. Da nicht alle Seiteneinstiegsmaßnahmen des Landes NRW auch zur Erteilung der kirchlichen Bevollmächtigung führen, empfehlen wir Ihnen sich vor Teilnahme an einer Maßnahme mit uns (zwecks Klärung der Erteilung der kirchlichen Bevollmächtigung) in Verbindung zu setzen.

Vertretungslehrkräfte:
Beachten Sie bitte die entsprechenden Informationen zur Erteilung der eingeschränkten kirchlichen Unterrichtserlaubnis zur fachfremden Erteilung von Ev. Religionslehre.