Hier erfahren Sie, welche Unterlagen für die Beantragung der eingeschränkten kirchlichen Unterrichtserlaubnis notwendig sind.
Folgende Unterlagen müssen Sie für die Beantragung einreichen.
- Antragsbogen
- Personalbogen
- Aktuelle Mitgliedsbescheinigung über die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche (Hinweise für Mitglieder von evangelischen Freikirchen)
- Bescheinigung über die Taufe
- Beglaubigte Fotokopie des Zeugnisses über die abgelegte gesamte Erste Staatsprüfung bzw. den Bachelor/Master of Education
- Beglaubigte Fotokopie des Zeugnisses über die abgelegte (Zweite) Staatsprüfung
- ggf. Bescheinigung über die Anerkennung der/des Zeugnisse/s durch die zuständige Bezirksregierung, falls das Studium und/oder die Lehrerausbildung nicht in NRW absolviert wurde bzw. Nachweis der Verbeamtung innerhalb NRW.
- ggf. schriftliche Begründung (über die Notwendigkeit eines weiteren fachfremden Unterrichtseinsatzes und geplanter Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme), warum eine Verlängerung der eingeschränkten kirchlichen Unterrichtserlaubnis erforderliche ist unter Beifügung der Nachweise über besuchte Fortbildungsveranstaltungen (Schulreferat/Bezirksbeauftragte oder Pädagogisches Institut).
- ggf. Nachweis über die verbindliche Anmeldung zu einer kirchlichen Qualifizierungsmaßnahme bzw. Einschreibung bzgl. der Ablegung der staatlichen Erweiterungsprüfung.
- ggf. Nachweis über den Einsatz im Vertretungsdienst
- ggf. Nachweis über die Teilnahme einer Seiteneinstiegsmaßnahme des Landes NRW